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Nur einen Flügelschlag entfernt...

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Ruf uns unter 0 26 61 / 91 53 09 an und wir klären mit Dir direkt die Details Deiner Anfrage. Alternativ buche gerne einen Telefontermin über unser Kontaktformular.

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Falls Du unser Kontaktformular verwendet hast, rufen wir Dich an und besprechen gerne Dein Anliegen mit Dir - auf Wunsch auch über einen Videocall.

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Unser Engel-Lotse sucht, basierend auf Deinen Wünschen, den für Dich richtigen Engel aus und gibt Deine Kontaktdaten an ihn weiter.

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Unser Engel ist flugbereit! Wenn Du möchtest, kontaktiert er Dich gerne nochmals vor seinem Abflug.

Beschreibung des Ablaufs bei Beauftragung. Sie rufen uns an oder buchen einen Termin über unser Kontaktformular für ein Telefonat.

Wollen wir telefonieren?

Ruf uns einfach an oder vereinbare einfach einen Termin für ein kostenfreies Gespräch

"Was, wenn der Engel länger als vereinbart bleiben soll?"

Wir planen mit einem gewissen Puffer. Sollte es also einmal etwas länger dauern, ist das kein Beinbruch. Bei fünf Minuten mehr sowieso nicht. Überzeit rechnen wir danach im 15 Minuten-Takt ab.

"Was wenn ich meinen Engel nicht mag?"

Das passiert sehr, sehr selten, ist aber - wir sind alle Menschen - nicht unmöglich. Brichst Du den Einsatz in den ersten 15 Minuten ab, berechnen wir nur die Anfahrt und schicken auf Wunsch einen anderen Engel - ohne Anfahrtskosten.

"Können die Engel auch pflegerisch tätig werden?"

Nein. Unsere Engel sind handverlesen und gut aus-gebildet. Sie sind aber keine Pflegefachkräfte. Außer im Notfall oder wenn es darum geht Dich beim Gehen zu stützen, berühren wir Dich nicht. 

"Wie ist das mit der Videoaufzeichnung?"

Auf Wunsch kannst Du unseren Engel mit "Bodycam" buchen (kostenfrei). Die Aufzeichnungen werden von uns nach 14 Tagen ungesichtet gelöscht. Falls Du die Aufnahmen sehen willst, ist das jederzeit vor Löschung möglich. Solltest Du eine eigene Aufnahmen machen wollen sag uns bitte aus rechtlichen Gründen im Vorfeld Bescheid.

"Was passiert, wenn ein Engel eine Vase zerbricht?"

Für durch unsere Engel verrusachte, grob-fahrlässige Schäden haftet unsere Versicherung. Informiere uns im Schadensfall und wir regeln das. 

"Kann ein Engel auch eine Arbeit verwehren oder einen Einsatz abbrechen?"

Ja. Schon aus Gründen der Mitarbeitersicherheit müssen wir unseren Engeln gestatten einen Einsatz abzubrechen, wenn z.B. Gefahr für deren körperliche Unversehrtheit besteht oder sie fort-laufenden, schweren Belei-digungen ausgesetzt sind. Sollte die betreute Person nicht allein gelassen werden können, rufen wir Hilfe (z.B. Angehörige oder den Rettungsdienst).
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